Zur Erinnerung: Die unter ominösen Umständen zustande gekommene Räumung des FPÖ-Büros im NÖ-Landhaus sorgte im Sommer 2006 für erhebliches mediales Aufsehen. Ohne Verständigung wurde das Büro von LAbg Gottfried Waldhäusl geöffnet und geräumt, sämtliche Unterlagen kurzerhand in einem für jedermann zugänglichen Sitzungssaal deponiert. Laut einer Aufstellung Waldhäusls verschwanden dabei Akten betreffend die Causa Mörwald und Kassenjournale.
Nach dem nun ergangenen Erkenntnis des UVS handelt es sich bei dieser Angelegenheit um eine „rein zivilrechtliche Sache". Damit erklärt der Verwaltungssenat als „nicht zuständig":
„Im Klartext - wenn morgen Landesfürst Pröll etwa die SPÖ oder die Grünen aus ihren Räumlichkeiten delogiert, so hätten diese keine anderen rechtlichen Möglichkeiten, als sich beim Zivilgericht mit einer Klage wegen Hausfriedensbruches tot zu laufen", so die Zusammenfassung des freiheitlichen Mandatars, der in dieser Sache noch nicht aufgibt. Er wird sich mit einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof wenden, um die angebliche Unzuständigkeit des UVS zu bekämpfen.
Detail am Rande: Wer nun die Anordnung zur Räumung tatsächlich gegeben hat, liegt weiter im Dunkeln. Waldhäusl: „Interessanterweise war es aber LH Pröll, der als einziger der neun Regierungsmitglieder meine diesbezügliche Anfrage nicht beantwortet hat. Alle anderen acht distanzierten sich hingegen von dieser Stasi-Aktion ..."